Notarkosten steigen – Erneuerung der Kostenordnung für Notare
Die aus dem Jahr 1936 stammende Kostenordnung der Notare wird reformiert und die seit 26 Jahren unveränderten Gebühren werden moderat angepasst. Die bisherige Struktur, die noch von einer Zuständigkeit
der Gerichte für die Beurkundung von Verträgen ausging, erwies sich als nicht mehr zeitgemäß. Im neuen Gerichts- und Notarkostengesetz wird daher die überwiegend alleinige Zuständigkeit der Notare für das Beurkundungsverfahren bereits im Aufbau des Gesetzes deutlich. Das GNotKG enthält eigens für Notare und die Besonderheiten des Beurkundungsverfahrens geltende Vorschriften. Das Notarkostenrecht wird durch die Gesetzesreform insgesamt transparenter und leistungsorientierter. Gebühren- und Auslagentatbestände werden übersichtlich in einem Kostenverzeichnis dargestellt und an den Aufbau der übrigen Kostengesetze angeglichen.
Sämtliche Kostentatbestände sind nunmehr abschließend im Gesetz definiert. Für Immobilienkäufer erhöhen sich die Kaufnebenkosten in den meisten Fällen. Aufwendige, haftungsträchtige Tätigkeiten, wie die Überwachung einer vor Risiken gesicherten Kaufpreiszahlung oder die Beachtung von Treuhandauflagen, werden besser vergütet.