Die politischen Regelungen zur Mietpreisbremse können noch in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Aber die Mietrechtsänderung gilt nicht automatisch für das gesamte Bundesgebiet. Die Bundesländer werden ermächtigt, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Dort darf der Mietpreis dann bei Neuvermietungen künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Nach maximal fünf Jahren muss neu entschieden werden. Allerdings gibt es nicht überall Mietspiegel, die die ortsübliche Vergleichsmiete ausweisen. Außerdem gibt es viele Ausnahmen. Vermieter von Neubauten und von umfassend modernisiertem Wohnraum können die Miethöhe frei festlegen. Das Immobilienportal Immowelt.de geht davon aus, dass für die Einführung der Mietpreisbremse vor allem Universitätsstädte in Frage kommen, zum Beispiel Tübingen, wo die Mieten innerhalb von vier Jahren um 33 Prozent stiegen und Karlsruhe, Erlangen und Heidelberg, wo im selben Zeitraum Anstiege von bis zu 25 Prozent zu verzeichnen waren. Ebenfalls zu den Kandidaten für eine Einführung der Mietpreisbremse zählen Heidelberg (12,70 Euro pro Quadratmeter; +17 Prozent), Göttingen (10,20 Euro, +15 Prozent), Münster (10,60 Euro; +14 Prozent) und Freiburg (12,30 Euro; +13 Prozent).
Nach Ansicht der RICS Deutschland, Royal Institution of Chartered Surveyors, birgt die Mietpreisbremse erhebliche Risiken. Die Bundesregierung überlasse „die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Neuvertragsmietenregelung weitgehend den Ländern und Kommunen.“ Wie dies praktisch umgesetzt werden soll, ist nicht geregelt, so dass mit Rechtstreitigkeiten zu rechnen sei. Auch der Deutsche Mieterbund meldet Kritik an: „Die Mietpreisbremse ist zwar kein zahnloser Tiger, aber auch kein sehr wilder“, denn Sie gelte nur für neue Mietverträge.