Dank ihrer Wertbeständigkeit erfreuen sich Immobilien als Kapitalanlage ungebrochener Beliebtheit. Zudem ist sowohl der Kauf als auch die Unterhaltung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien steuerlich absetzbar. Um auf diese Weise Steuern sparen zu können, gibt es jedoch einiges zu beachten. Wichtige Faktoren sind hierbei unter anderem der Standort einer Immobilie sowie das Thema Denkmalschutz. Die wichtigsten Steuertipps für Immobilienbesitzer Am lukrativsten in Hinsicht auf steuerliche Absetzbarkeit sind Immobilien, die als Kapitalanlage erworben werden. Denn hier sind Kaufpreis und Baukosten für Modernisierung und Instandhaltung von der Steuer absetzbar. Darüber hinaus lassen sich Kosten für das Betreiben des Objekts vergünstigend bei der Steuererklärung anrechnen. Insgesamt ist es immer hilfreich, wenn sich Immobilienkäufer mit einem Steuerberater abstimmen – so lassen sich die Kosten der Investition, wie beispielsweise Zinsen auf Kredite, optimal steuerlich verrechnen.
Allerdings sollte beim Kauf auch beachtet werden, dass sich das Verhältnis von finanzieller Belastung und steuerlicher Entlastung nicht ungünstig entwickelt. Dabei spielt vor allem der Standort eines Objekts eine wichtige Rolle. „Immobilien als Kapitalanlage sind auch in heutiger Zeit noch lohnenswert. Allerdings muss dabei beachtet werden, in welcher Region die angestrebte Immobilie steht. Denn in einigen deutschen Großstädten wie beispielsweise München oder Hamburg sind die Preise inzwischen derart gestiegen, dass die Kostenbelastung in empfindliche Höhen gehen kann“, meint dazu Andreas van Riesen, Steuerberater und Immobilien-Experte der GAAP GmbH. Denkmalgeschützte Immobilien als Abschreibungsobjekte Vielfältige Chancen auf Kosteneinsparungen haben auch die Besitzer denkmalgeschützter Immobilien. Für diese gibt es beispielsweise Sonderabschreibungsrechte, mit denen unter anderem Modernisierungskosten über zwölf Jahre steuerlich mit bis zu neun Prozent geltend gemacht werden können. Auch die Kosten für den Immobilienkauf derartiger Objekte lassen sich über mehrere Jahrzehnte von der Steuer absetzen. Für Kapitalanleger sehr interessant sind auch denkmalgeschützte Objekte mit niedrigem Kaufpreis aber hohen Modernisierungskosten, deren Absetzbarkeit durch die Vorgaben des sogenannten Denkmal AfA (Absetzung für Abnutzung) geregelt ist. Anleger sind dabei gegenüber Eigennutzern von Denkmal-Immobilien etwas im Vorteil, da sie bis zu 100 Prozent der Modernisierungskosten abschreiben dürfen (Eigennutzer: 90 Prozent).
Die Absetzbarkeit von Kosten für Denkmalimmobilien ist jedoch auf das reine Gebäude beschränkt: Kosten, die für Kauf, Gestaltung und Instandhaltung des Außenbereichs entstehen, sind nicht zu den vorteilhaften AfA-Bedingungen absetzbar. Teilweise unterliegt auch nur die Fassade dem Denkmalschutz, wodurch hierbei nur diese Sanierungskosten abgesetzt werden können. Denkmalgeschützte Immobilien sollten daher in keinem Fall nur durch ihre steuerlichen Vorteile bewertet werden, da die Sanierung eines solchen Objektes schnell die Kosten eines kompletten Neubaus übersteigen können, wenn die Investition vorab nicht gründlich durchdacht und geplant wurde. Mit Immobilien Steuern sparen: Dieses Modell funktioniert heute sowohl für Kapitalanleger wie auch Eigennutzer. Abhängig von der Art und dem Standort eines Objekts lassen sich dabei die in den Kauf, den Ausbau und die Instandhaltung eines Gebäudes investierten Kosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Dieser Beitrag wurde mir zur Verfügung gestellt durch die GAAP GmbH, Andreas van Riesen. Die GAAP GmbH ist eine mittelständische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, die privaten und öffentlichen Unternehmen, Freiberuflern, Startups und Privatpersonen Beratung bezüglich betriebswirtschaftlicher Fragen, Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsrecht bietet. Vielen Dank!